Wirtschaftsverfassung statt Wirtschaftsregierung

Aktuell dreht sich alles um Notfallinstrumente zur Durchbrechung der Krisenspirale in Europa. Mit dem so genannten Six Pack – dem Kompromiss zum Gesetzespaket zur strengeren Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitiken – soll es künftig erst gar nicht so weit kommen. Vor allem die Verschärfung und weitgehende Automatisierung von Sanktionen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist ein erster Erfolg, den es jetzt noch auszubauen gilt.

Es geht aber nicht nur um die Haushaltspolitik. Auch die viel kritisierten wirtschaftlichen Ungleichgewichte sollen künftig vermieden werden. Dazu wurde ein neues Verfahren eingeführt, das die wirtschaftspolitische Überwachung in der EU stärken soll. Volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen werden zusammengefasst im Scoreboard identifiziert und analysiert. Gegen Eurostaaten können Sanktionen verhängt werden, wenn sie ihre übermäßigen Ungleichgewichte nicht korrigieren.

Zentraler Streitpunkt im Ungleichgewichte-Verfahren war die Grundsatzfrage, ob man einen Ansatz wählt, bei dem der Schwerpunkt auf Ländern mit hohen Wettbewerbsnachteilen und Leistungsbilanzdefiziten liegt (asymmetrisch), oder ob man auch die Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen dazu verpflichten will, diese abzubauen (symmetrisch).

Europa steht im internationalen Wettbewerb. Außerhalb der europäischen Grenzen wartet daher niemand darauf, dass wir besser werden. Die FDP hat sich immer klar für den asymmetrischen Ansatz ausgesprochen und eingesetzt. Wettbewerbsfähigkeit darf nicht bestraft werden! Wenn eines in der Krise deutlich geworden ist, dann, dass Europa nicht an zu viel, sondern zu wenig Wettbewerbsfähigkeit leidet. Es kann nicht darum gehen, erfolgreiche Länder zu bestrafen, sondern Länder mit geringer Wettbewerbsfähigkeit dazu zu bringen, sich zu verbessern und sich an internationalen best practices zu orientieren. Konkret heißt das, entsprechende Reformen dort durchzuführen, wo die Wettbewerbsfähigkeit z.B. durch verkrustete Strukturen in der Verwaltung, auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungsbereich oder durch mangelnde Rechtssicherheit gebremst wird. Natürlich gibt es in diesen Bereichen auch in Deutschland noch Verbesserungsbedarf. Völlig am Kern des Problems vorbei gehen aber Forderungen anderer Mitgliedstaaten und auch der Opposition in Deutschland, die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse abzubauen. Es ist einfach naiv zu glauben, dass diese dann spiegelbildlich und automatisch den Leistungsbilanzen der aktuellen Krisenländer zugute kommen würden. Man kann sich ausmalen, was eine rot-grüne Regierung für die Exportstärke Deutschlands bedeuten würde. Die Herausforderungen der Schuldenkrise dürfen uns nicht zur inneren Nabelschau verleiten, die die EU schon so oft gelähmt hat. Wir können uns nicht von internationalen Entwicklungen entkoppeln. Diese globale Sichtweise liegt auch der Strategie Europa 2020 zugrunde, die es nach dem Scheitern der Lissabon-Strategie nun umzusetzen gilt. Wie es Kommissionspräsident Barroso in seinem Vorwort schreibt: „Die Weltwirtschaft wartet nicht auf uns. Sie schreitet voran.“

Im Scoreboard sind Ober- und Unterwerte für Indikatoren wie Position der Leistungsbilanz, Lohnstückkosten, Immobilienpreise, private Verschuldung etc. enthalten. Um die deutsche Forderung nach einem asymmetrischen Ansatz doch noch zu verwirklichen, wurden nun möglichst hohe Schwellenwerte für einige Indikatoren gewählt, so dass selbst der hohe deutsche Leistungsbilanzüberschuss nicht zu einem Überschreiten dieser Werte führt. So eine Vorgehensweise kann kaum zur Akzeptanz eventueller Sanktionen bei anderen Mitgliedstaaten beitragen.  Unabhängig von der Ausgestaltung des Scoreboards ist Fakt: für alle Eurostaaten sind Sanktionen vorgesehen, wenn sie ihre Ungleichgewichte nicht korrigieren – und hier wird in den Verordnungsvorschlägen eben keine Unterscheidung zwischen Überschuss- und Defizitländern getroffen (sondern durch nachträgliche Kommissionserklärungen, gegen die bereits juristische Schritte z.B. von grünen Europaabgeordneten angekündigt worden sind).

Ungeachtet aller nötigen Reformen in den EU-Mitgliedstaaten, ist es aber weder möglich noch wünschenswert, auf die Eliminierung jeglicher Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinzuarbeiten. Diese Unterschiede sind nicht nur die Folge der Währungsunion, sondern auch Ergebnis der Eröffnung des gemeinsamen Binnenmarktes. Die grenzüberschreitende Arbeitsteilung beruht auf unterschiedlichen wettbewerblichen Vorteilen und Nachteilen in den jeweiligen Märkten. Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen für eine hohe Wettbewerbsfähigkeit schaffen. Ich nenne das: Wirtschaftsverfassung statt Wirtschaftsregierung. Man muss sich endlich von der Vorstellung  befreien, mit konjunkturpolitischen Instrumenten strukturelle Änderungen bewirken zu können. Regelmäßige staatliche Eingriffe in Wirtschaftsprozesse mit quantitativen Zielsetzungen bringen schon auf nationaler Ebene wegen ihrer Ungenauigkeit kaum das gewünschte Ergebnis. Auf europäischer Ebene stellt sich dazu noch die Frage der Legitimation solcher Eingriffe. Wird ein Eurostaat unter Androhung von Sanktionen quasi dazu „gezwungen“, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, also z.B. Verwaltungsstrukturen zu verschlanken? Dass „Brüssel“ zum Sündenbock degradiert wird, während sich nationale Regierungen ihrer Verantwortung entziehen, ist heute bereits der Regelfall. Vor dem Hintergrund der auseinander laufenden wirtschaftspolitischen Grundüberzeugungen droht sich dies jedoch noch zu verschärfen.

Das bedeutet nicht, dass die stärkere Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitiken nicht nötig wäre. Konkrete Anlässe gab es in der letzten Zeit einige. Ich denke hier u.a. an den Atomausstieg, den man zumindest bei den europäischen Partnern hätte thematisieren können. Auf das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur volkswirtschaftlicher Ungleichgewichte sollten wir aber nicht alle Hoffnung setzen. Vor allem können wir es nicht als Entschuldigung nutzen, Marktmechanismen auszuhebeln. Die wirksamste Disziplinierung nationaler Politik, z.B. in Bezug auf den Arbeitsmarkt, die Sozial-, Renten- und Gesundheitssysteme, geschieht durch die Wirtschaftsakteure selbst. In ihren Investitionsentscheidungen, sowohl in realwirtschaftlicher als auch in finanzieller Hinsicht, spiegeln sich die Entscheidungen der Politik wider. Beides ist in Europa nötig – funktionierende Marktmechanismen und politische Koordination. Solange es aber keine Einigkeit bei der Grundrichtung gibt, in die wir mit der politischen Koordinierung gehen wollen, wird die makroökonomische Überwachung nicht zufriedenstellend funktionieren.

Oliver Luksic MdB

Werbung
Comments
One Response to “Wirtschaftsverfassung statt Wirtschaftsregierung”
  1. Frank Martin sagt:

    Freiheit statt Gängelung!
    Niemand braucht eine Wirtschaftsverfassung, um wettbewerbsfähig zu sein. Für Liberale kann es nicht darum gehen, eine totalitäre EU-Wirtschaftsregierung in einem faulen Kompromiß durch ein Verfassungspapier zu ersetzen. Wie uns Anthony de Jasay lehrte, sind Verfassungen (sinngemäß) „Keuschheitsgürtel, zu denen ihre Trägerin den Schlüssel hat“. Wer einseitig Verfassungen erlassen und ändern kann, der ist also auch in der Lage, sie zu seinen Gunsten zu formen. Solch ein Risiko muß kein Mensch eingehen, der wirtschaften möchte.

    Nur ein klares „Nein“ zu jeder Form von EU-Wirtschaftsregulierung ist von liberalen Grundsätzen gedeckt.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: