Stabilitätspakt II – Eine neue Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten und die verstärkte Durchsetzungsfähigkeit der EU

Im September dieses Jahres einigten sich EU-Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament auf den Stabilitätspakt II. Dieser sieht, wie Alexander Graf Lambsdorff in seinem Beitrag „Der Stabilitätspakt bekommt Zähne“ beschreibt, eine Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes von 1996 vor. Grund dafür war unter anderem die Aufweichung der ursprünglichen Regelungen durch die Regierung Schröders. Wie genau hat sich aber die politische Situation um das einstige Regelungswerk entwickelt? Welche Neuerungen sieht der Stabilitätspakt II in Bezug auf eine neue Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten und die Durchsetzungsfähigkeit der EU im Falle des Regelverstoßes vor? Diese Fragen klärt Alexander Alvaro in seinem Beitrag.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde auf dem Gipfel des Europäischen Rates in Dublin im Dezember 1996 beschlossen, um zur allgemeinen Stabilität und finanziellen Umsicht in der Europäischen Union und damit zum Erfolg der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beizutragen.

Der Pakt basiert auf Konvergenzkriterien, die die EU-Mitgliedsländer erfüllen müssen, wenn sie der Eurozone angehören wollen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Höchstgrenzen für ihr Haushaltsdefizit (3 % des BIP) und ihre Gesamtverschuldung (60 % des BIP) zwar auch weiterhin einhalten; allerdings wurden die Regeln 2005 unter der rot-grünen Bundesregierung Schröder/Fischer aufgeweicht:

Es wurden keine Defizitverfahren gegen Länder eingeleitet, die ein negatives Wachstum verzeichneten (vorher -2 %) oder andere „einschlägige Faktoren“ geltend machten. Im Falle eines Defizitverfahrens wurden ihnen längere Fristen eingeräumt.

Die Aufweichung der Kriterien und Verstöße gegen diese nunmehr aufgeweichten Kriterien waren schlussendlich der Sargnagel für die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt angestrebte Verschuldungsdisziplin in der Wirtschafts- und Währungsunion. In der Eurozone ließ man seitdem zu oft „Fünfe gerade sein“ – „laissez faire“ zog in die Europäische Fiskalpolitik ein. Es musste etwas geschehen. Der europäische Ordnungsrahmen war aus den Fugen geraten, da echte Durchgriffsmöglichkeiten fehlten, um eine exzessive Schuldenpolitik zu verhindern.

 

Stabilitäts- und Wachstumspakt II

EU-Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament haben sich daher im September 2011 auf eine Verschärfung des Stabilitätspaktes geeinigt. Dazu tritt neben den Stabilitäts- und Wachstumspakt künftig ein neues gesamtwirtschaftliches Überwachungsverfahren. Damit sollen wirtschaftliche Ungleichgewichte wie z.B. große Leistungsbilanzdefizite frühzeitig erkannt werden, damit rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Staaten, die gegen die gemeinsamen Haushaltsregeln verstoßen, sollen schneller als bisher sanktioniert werden können. Mit dem sogenannten „Sixpack[1]“ wird die EU effektiver als bisher gegen zu hohe Haushaltsdefizite und Staatsverschuldung vorgehen können.

Die fünf Verordnungen und eine Richtlinie des „Sixpack“, die das EU-Parlament verabschiedet hat, sollen helfen, die europäische Schuldenkrise zu überwinden:

Defizitsünder werden härter und früher bestraft, geschönte Statistiken geahndet und jeder der 17 Euro-Staaten muss eine Schuldenbremse einführen. Die Rolle der EU-Kommission als Hüterin der Verträge wird gestärkt, indem sie künftig stärker als bisher in die nationalen Haushaltsplanungen aller Mitgliedstaaten eingebunden sein wird. So hat sie u.a. mehr Möglichkeiten, sich wirksam bei der Senkung von Staatsausgaben, bei anderen wirtschaftspolitischen Korrekturen und der Kontrolle von deren Einhaltung unmittelbar vor Ort einzubringen.

Mehr Haushaltsdisziplin – bessere Durchsetzung:

Bisher konnte ein Defizitverfahren gegen einen Euro-Staat nur bei zu hoher Neuverschuldung eingeleitet werden. Künftig kann die Europäische Kommission bereits dann ein Verfahren einleiten, wenn die Gesamtschulden eines Landes zu hoch sind. Dies ist eine wesentliche und wichtige Neuerung.

Prävention

Als Teil der präventiven Komponente müssen die Mitgliedstaaten jährliche Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme vorlegen, die zeigen, wie sie mittelfristig eine solide Haushaltslage (einen ausgeglichenen Haushalt) erreichen oder sichern wollen. Die Kommission überprüft anschließend, ob die nationalen Programme umgesetzt und die genannten Mittelfristziele erreicht werden. Im Fall einer erheblichen Abweichung von einer soliden Haushaltspolitik setzt ein Frühwarn-Verfahren ein.

Dabei veröffentlicht die Kommission eine Frühwarnung und gibt Empfehlungen zur Behebung des Problems an den Rat, der wiederum innerhalb eines Monats entsprechende Abhilfemaßnahmen beschließt, die in den folgenden drei bis fünf Monaten umgesetzt werden müssen.

Stellt der Rat 6 Monate nach der Frühwarnung durch die Kommission immer noch erhebliche Abweichungen fest, so wird zusätzlich eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0.2% des BIP fällig. Diese Sanktionen werden innerhalb von sechs Monaten oder – in besonders schwerwiegenden Fällen – innerhalb von vier Monaten verhängt.

Die Kommission überprüft die wirksame Umsetzung der durch den Rat beschlossenen Abhilfemaßnahmen. Wenn diese Maßnahmen nicht ordentlich umgesetzt worden sind, greift das Verfahren der „quasi-automatischen Sanktionen“. Dabei erfolgt innerhalb von 20 Tagen ein Sanktionsbeschluss seitens der Kommission, den die Mitglieder der Eurozone nur durch einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit innerhalb von weiteren 10 Tagen kippen können.

Korrektur

Die korrektive Komponente des Pakts umfasst das Verfahren bei übermäßigem Defizit (Excessive Deficit Procedure – EDP). Dieses Verfahren greift bei Überschreitung der im Vertrag verankerten Haushaltsdefizitgrenze von 3 % des BIP oder bei einem Schuldenstand von über 60 %.

Im Gegensatz zu den Frühwarn-Maßnahmen gibt der Rat hier direkt Empfehlungen für Korrekturmaßnahmen – den „blauen Brief“ – an die betroffenen Mitgliedstaaten aus und setzt ihnen eine Frist für die Umsetzung. Zukünftig werden auch an dieser Stelle des Verfahrens die Mitgliedstaaten der Eurozone mit finanziellen Sanktionen belegt.

Hier wandelt sich diese verzinsliche Einlage aus der präventiven Phase (0.2 %BIP) zunächst in eine unverzinsliche Einlage um und in einem letzten Schritt in ein Bußgeld, das nicht zurückerstattbar ist.

Mittelfristig können aber nicht nur Finanz- und Geldstrafen verhängt werden, sondern einem Mitgliedstaat auch EU-Mittel gestrichen werden.

 

Die Währungsunion entwickelt sich weiter

Die größte Reform der Währungsunion seit der Euro-Einführung ist ein beachtlicher und wichtiger Schritt. Eine Währungsunion – diese Erfahrung haben wir gemacht – kann nicht ohne integrierte Wirtschafts- und Fiskalpolitik funktionieren. Was heute unter dem Titel „economic governance“ viel diskutiert wird, wird eine bessere Abstimmung von bestimmten Bereichen der Arbeitsmarkt-, Steuer- und Sozialpolitik nach sich ziehen müssen; hier muss genau betrachtet werden, welche Annäherungen in diesen Bereichen zu einer stabileren Wirtschaftspolitik in der EU führen können.

Der Erfolg des Europäischen Semesters – das neue Instrument zur Haushaltskoordinierung aller 27 EU-Mitglieder – wird in Kombination mit dem Stabilitätspakt II und dem ESM sowie den Regulierungen im Bankensystem eine wesentliche Voraussetzung zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion sein. So schaffen wir ein Europa, dass weiterhin Wohlstand und Wachstum ermöglichen kann.

Mangelnden politischen Willen können wir uns im Lichte der Globalisierung nicht leisten; ebenso wenig eine schrittweise Auflösung der EU durch Austritte aus der Währungsunion. Nur in der Europäischen Union ist Deutschland auf Augenhöhe mit den Vereinigten Staaten, China und Indien.

Alexander Alvaro MdEP


[1] Das Economic Governance-Paket (Sixpack) besteht aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie. Zwei Gesetze schaffen die Rahmenbedingungen zum Abbau von volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten. Ein Gesetz soll die Transparenz der mitgliedsstaatlichen Haushaltsdaten verbessern und somit deren Manipulation verhindern. Drei weitere Gesetze reformieren den Stabilitäts- und Wachstumspakt.

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Comments
One Response to “Stabilitätspakt II – Eine neue Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten und die verstärkte Durchsetzungsfähigkeit der EU”
  1. Mitglied Steffen sagt:

    Leider ist Herr Alvaro für das Eurothema disqualifiziert, seit er vor einigen Monaten seine portugiesische Katze aus dem Sack liess. Ähnliches gilt auch für Herrn Dr.(ex) Schatzi. Für Portugals Interessen ist Alvaro der ideale Abgeordnete, nicht aber für deutsche Sorgen, in den Riesenschlamassel mit Billionen hineingezogen zu werden. Und eigentlich hat Deutschland Herrn A. entsandt. Merkwürdige Kandidatenaufstellung …
    .
    Die von Herrn Alvaro vorgestellten künftigen Eingriffsrechte in die Haushalte der Verschwenderstaaten sind allesamt nichts – gar nichts – wert. Das sieht man an Griechenland: Da reiste vierteljährlich sogar eine – geistig bescheiden bemittelte – Troika zur Kontrolle an — und nichts, absolut nichts von den „strengen Auflagen“ ist umgesetzt worden. Ausschliesslich die neuen Milliarden wurden verpulvert. Sonst nichts.
    .
    Wer uns jetzt noch erzählt, mit Sparauflagen sei etwas zu bewirken, will uns täuschen. Das gilt auch für Herrn Alvaro.

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